Unser Vertrauensanwalt (Ombudsmann) Dr. Rainer Buchert nimmt vertraulich Hinweise auf Korruption und andere wirtschaftskriminelle Handlungen – wie beispielsweise Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Diebstahl in Verbindung mit dem Bayerischen Roten Kreuz entgegen.
Seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gewährleistet Vertraulichkeit und den Schutz der Identität eines Hinweisgebers.
Der Ombudsmann bearbeitet keine Beschwerden und leitet sie auch nicht weiter. Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden ausschließlich direkt an das Bayerische Rote Kreuz über das o. g. "Beschwerde und Lob"-Formular. Wichtig: Wer vorsätzlich wider besseres Wissen einen anderen einer Straftat beschuldigt, begeht selbst eine Straftat. In Zweifelsfällen berät dazu der Vertrauensanwalt (Ombudsmann).
Sie haben gem. § 7 Abs. 1 HinSchG auch die Möglichkeit, sich bei Beschwerden im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes auch an externe Meldestellen zu wenden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass in denjenigen Fällen, in denen intern durch das BRK wirksam gegen einen Verstoß vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Meldestelle (s. o.) bevorzugt werden soll (§ 7 Abs. 1 S. 2 HinSchG). Eine Zusammenfassung der externen Meldestellen finden Sie **hier**.