Im Gegensatz zu den Voraussetzungen für eine Rückholung aus dem Ausland kann überall in der Bundesrepublik von einem gleichwertig hohem medizinischen Versorgungsstandard ausgegangen werden. Deshalb übernehmen die Krankenkassen in Deutschland auch nur die Kosten einer medizinisch gebotenen Verlegung in Fach- oder Spezialkliniken.
Doch was geschieht bei einem längeren Aufenthalt im deutschen Krankenhaus, weit entfernt von zu Hause? Die vertraute Umgebung fehlt, der Besuch naher Angehöriger oder Freunde ist kaum möglich und eine Verlegung in eine Klinik am Heimatort auf eigene Rechnung übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten.
Diese Lücke schließen wir für unsere Fördermitglieder mit unserem Solidarfonds Inlandsrückholung. Dazu hat das BRK einen Leistungsverbund geschaffen, über den die Fördermitglieder der angeschlossenen BRK-Kreisverbände dafür sorgen, dass Sie an ein Krankenhaus Ihres Heimatortes verlegt werden können. Ehegatten oder Lebensgefährten sowie Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind dabei mitversichert. Alter und Vorerkrankungen spielen keine Rolle.
Grundlage des Inlandrückholdienstes ist die innerdeutsche Rückführung erkrankter oder verletzter Personen mit einem Krankentransportwagen. Die Regel hierbei ist der Transport von Krankenhaus zu Krankenhaus. Ausnahmen in besonderen Fällen sind möglich. Leistungskriterien sind der auswärtige Klinikaufenthalt und die Transportfähigkeit des Mitgliedes.
Leistungen, die der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zugeordnet werden müssen, sind ausgeschlossen. Fahrten, die dem Mietwagengewerbe zuzuordnen sind, werden nicht durchgeführt.
Eine Inlandsrückholung kann ausschließlich nur über den BRK-Kreisverband erfolgen, in dem Sie als Fördermitglied registriert sind. Da es sich bei diesen Inlandsverlegungen um Sekundärfahrten außerhalb des Rettungsdienstes handelt, sind die Ansprechpartner in den BRK-Kreisverbänden nur zu den üblichen Bürozeiten erreichbar.