· Pressemitteilung

Kritik am Gesetzentwurf: BRK sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf beim neuen Entwurf zum BayKiBiG

Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) bewertet den aktuellen Entwurf des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) einschließlich der Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) kritisch.

Nach intensiver Beratung in verschiedenen Fachgremien des BRK und der Wohlfahrtsverbände zeigt sich: Der vorliegende Entwurf schafft in seiner jetzigen Form keine nachhaltige Entlastung für die Träger und Einrichtungen. Statt der angekündigten Vereinfachung drohen neue Unsicherheiten, finanzielle Risiken und strukturelle Nachteile – insbesondere für kleinere Kindertageseinrichtungen.

Besonders problematisch ist aus Sicht des BRK die geplante Neuausrichtung der Förderung. „Kleinere Einrichtungen mit bis zu 50 Kindern würden durch das neue Fördersystem voraussichtlich benachteiligt. Hintergrund ist, dass die bisherige Assistenzkraftförderung und der Personalbonus durch eine neue Teamkräftepauschale ersetzt werden sollen, die in vielen Fällen deutlich geringer ausfällt“, erklärt Landesgeschäftsführer Robert Augustin. „Für kleinere Kitas kann dies zu realen finanziellen Einbußen führen und bestehende strukturelle Nachteile weiter verschärfen.“

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die neue Funktionspauschale. Da ihre Weitergabe durch die Kommunen freiwillig bleiben soll, ist aus Sicht des BRK keine verlässliche Finanzierung von Funktionsstellen in Kindertageseinrichtungen gewährleistet. 

Auch bei der Teamkräftefinanzierung sieht das BRK erheblichen Klärungsbedarf:  Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen Teamkräfte kein pädagogisches Personal nach § 16 AVBayKiBiG sein und damit ausschließlich nicht‑pädagogische bzw. ungelernte Kräfte. Dies widerspricht dem Qualitätsanspruch vieler Träger und könnte zu einer Abwertung pädagogischer Assistenzrollen führen. Gleichzeitig ist bereits absehbar, dass die vorgesehene Teamkräftepauschale die bisherigen Förderinstrumente finanziell nicht ersetzt.

Zweifel bestehen außerdem beim angekündigten Qualitätsbonus. Zwar ist eine Erhöhung vorgesehen, eine Dynamisierung fehlt jedoch. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass ein steigender Qualitätsbonus faktisch durch den Wegfall anderer Mittel kompensiert wird und damit keinen echten Mehrwert für die Einrichtungen bringt, was erste Hochrechnungen einzelner BRK-Einrichtungen bestätigen

Aus Sicht des BRK ist deshalb klar: „Der vorliegende Entwurf muss in zentralen Punkten nachgebessert werden“, stellt Augustin fest. „Kindertageseinrichtungen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, transparente Finanzierungsstrukturen und echte Unterstützung im pädagogischen Alltag – keine Reform, die neue Unsicherheiten schafft und bestehende Herausforderungen verschärft.“

„Dennoch begrüßen wir das grundsätzliche Bemühen der Bayerischen Staatsregierung, wonach eine Vereinfachung der Förderung beabsichtigt sowie die schwierige finanzielle Situation der Träger anerkannt wird“, so Augustin abschließend. 

Das BRK bringt seine Kritik derzeit aktiv in den weiteren Anhörungsprozess ein. Die Rückmeldungen der Verbände sollen kurzfristig an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales übermittelt werden; die Frist für offizielle Stellungnahmen wurde bis zum 17. April 2026 verlängert.

Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) unterstützt Familien bayernweit mit 428 Kindertages- und Grundschulkindbetreuungseinrichtungen, die von rund 24.700 Kindern im Alter von zwei Monaten bis 14 Jahren besucht werden. Über 3.300 Mitarbeitende tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass die Kinder sich wohlfühlen und sich voller Neugierde ihr eigenes Bild von der Welt machen. Rund 340 dieser Einrichtungen erbringen Angebote, die vom BayKiBiG gefördert werden.