Die sehr langen Verhandlungen führten schließlich gegen Mitternacht zu einer vorläufigen Tarifeinigung, die noch unter dem beiderseitigen Vorbehalt der Beschlussfassung durch die jeweiligen großen Tarifkommissionen und weiterer Gremien steht. Erst nach deren Bestätigungen und Ausfertigung der abgestimmten Tariftexte können die verabredeten tariflichen Änderungen in Kraft treten. Der nachfolgende Überblick stellt daher noch keine verbindliche Vereinbarung dar.
Die Einigung kurz zusammengefasst im Einzelnen:
- Inflationsausgleichsprämie: Mit den Abrechnungen Februar, Juli und Dezember 2024 erhalten alle regulär Beschäftigten im BRK eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von dreimal 1.000 €, also insgesamt im Jahr 2024 3.000 €, angepasst an Teilzeitbeschäftigung. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte (teilzeitangepasst). Auszubildende bekommen die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von dreimal 300 €, also insgesamt 900 €.
Prozentual umgerechnet bedeutet diese Prämie gerade für die unteren Eingruppierungen eine erhebliche Erhöhung. Das Bayerische Rote Kreuz investiert alleine mit diesem Punkt einen zweistelligen Millionenbetrag im Sinne der Mitarbeitenden.
Die Inflationsausgleichprämie ersetzt im Jahr 2024 eine prozentuale Tarifsteigerung. Rechnet man diese Prämie um, entsteht pro Vollzeit-Mitarbeitenden ein Gehaltsplus von 250 € monatlich.
- Tabellenerhöhung: Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine allgemeine Tariftabellenerhöhung von 7,5 % in Kraft (gilt auch für Azubis). Die Stufen 1 der Entgeltgruppen P5 und P6 fallen ab 1. Juli 2024 weg und es erfolgt in diesen Entgeltgruppen zum 1. Juli 2024 eine Tabellenerhöhung um 50 €.
- Urlaubstage: Rückwirkend zum 1. Januar 2024 haben die Mitarbeitenden des Bayerischen Roten Kreuzes generell Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche, zzgl. etwaiger Zusatzurlaubstage). Zur Berechnung des anteiligen Urlaubs (z. B. bei Eintritt während des Kalenderjahres) erfolgt eine Klarstellung.
- Regenerationstage: Im Sozial- und Erziehungsdienstbereich sind zwei zusätzliche Regenerationstage beschlossen.
- Maßnahmen zur Dienstplanverlässlichkeit: Es wird im Rettungsdienst ein Modellversuch für ein Jahr zur Erhöhung der Dienstplanverlässlichkeit vorgesehen mit einer Regelung zu Springer-Diensten und einer Prämie beim kurzfristigen Einspringen innerhalb von 48 Stunden, verbunden mit der Möglichkeit diesem Modellversuch im Rahmen einer Dienstvereinbarung flexibel vor Ort beizutreten.
- Mobilitätszulage für Azubis: Auszubildende erhalten rückwirkend ab 1. Januar 2024 eine monatliche Pauschalzulage von 200 €.
- Übernahme von Auszubildenden: Entfall der Probezeit bei Übernahme eines Auszubildenden.
- Höhergruppierungen: Im Bereich der Entgeltgruppen S 3 bis S9 werden Höhergruppierungen ab dem 1. September 2024 erfolgen. Damit wird unabhängig von den übrigen Vergütungserhöhungen und Einmalzahlungen die Attraktivität dieser Berufsgruppe zusätzlich noch einmal deutlich erhöht.
- Notfallsanitäter*innen: Höhergruppierungen der in der R-Tabelle befindlichen Notfallsanitäter*innen in eine neue Entgeltgruppe EG R 9c ab dem 1. Juli 2024.
- Eingruppierung der Leiter*innen Rettungsdienst: Eine Neuregelung der Eingruppierung mit Besitzstandswahrung für bestehende LRD wird umgesetzt.
- Kurzpausenregelung: Mit einer neuen Kurzpausenregelung in der Notfallrettung und den Nachtwachen in der Pflege werden zahlreiche damit verbundene Streitfälle ausgeräumt. Die Regelung sieht u.a. bis zu 3 weitere Ausgleichstage vor.
- Mehrarbeit: Mehrarbeit im Rettungsdienst, die von einer Integrierten Leitstelle angeordnet wird, wird künftig mit Zuschlägen ausgezahlt. Gleiches gilt für Umkleidezeiten. Eine Option zur Umwandlung in Arbeitszeit ist ebenfalls vorgesehen. Zusätzlich wird es einen Anspruch auf verzuschlagte Auszahlung von Mehrarbeit (unter Berücksichtigung des Ampelkontos) geben.
- Ausbildung Notfallsanitäter*innen: Die ausbildungsbezogene Eingruppierung wird um drei Jahre verlängert werden.
- Beschäftigungssicherung Rettungsassistent*innen: Ab dem 1. Januar 2024 werden Rettungsassistent*innen nicht zurückgruppiert. Sie erhalten zusätzlich eine Entgeltsicherung, nehmen jedoch vorübergehend nur zu 60 % an Tabellensteigerungen teil.
- Neue Zulagen und Zulagenerhöhungen: Es wird ab 1. Januar 2024 neue Zulagen für Compliance-Koordinatoren, Arzneimittelbeauftragte im Rettungsdienst, den Windenoperator, der Tätigkeit im bodengebundenen Intensivtransport und der “Leading-Nurse” in der Pflege geben. Teilweise werden bestehende Zulagenwerte erhöht.
- Pflegezulage: Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anwendungsbereich der Pflegezulage ausgeweitet, ab dem 1. Januar 2025 wird der Anwendungsbereich der Pflegezulage auch auf die ambulante Pflege ausgeweitet und auf 120 € erhöht.
- Mobile Reserve: Notfallsanitäter*innen können künftig freiwillig zu Arbeitseinsätzen in anderen BRK-Kreisverbänden zur Verfügung stehen und erhalten in diesem Fall 50 € Zulage pro Schicht.
- Arbeitszeitverkürzung: Die Tarifvertragsparteien schließen eine Verhandlungs-vereinbarung zur perspektivischen Verkürzung der 45-Wochenstunden im Rettungsdienst.
Diese Punkte stehen nicht für sich allein, sondern bilden ein Gesamtpaket, weshalb zu allen Teilaspekten die Zustimmung der jeweiligen Großen Tarifkommissionen und weiterer Gremien notwendig ist.
Alle Maßnahmen sind mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für das BRK verbunden. Unser gemeinsames Ziel ist es, ein weiterhin modernes, attraktives, zukunfts- und krisensicheres Arbeitsumfeld, das dem Wohl der von uns betreuten Menschen dient, zu gewährleisten. In diesem gemeinsamen Verständnis fanden auch die gestrigen, mehr als zwölfstündigen und intensiven Tarifverhandlungen statt.
Eine Herausforderung wird auch in Zukunft sein, das, was wir für unsere Mitarbeitenden erreichen, auch im Rahmen der Kostenträgerverhandlungen zu finanzieren.