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Wie kann man die Zusammenarbeit zwischen Politik und Wohlfahrtsverbänden verbessern?
07.03.19
Das Ehrenamt in den Wohlfahrtsverbänden ist ein Integrationstreiber. Wie kann man die Zusammenarbeit zwischen Politik und Wohlfahrtsverbänden verbessern?
Die Menschen in Bayern haben unermüdliche Hilfsbereitschaft gezeigt. Die Integration ist ohne ehrenamtliches und freiwilliges Engagement nicht zu bewältigen. Hier werden alle gebraucht, von Hilfswerken und Sozialverbänden, vom Sportverein und den Feuerwehren bis zur Landjugend und den kirchlichen Gruppen. Zahlreiche Helferkreise, Studentenprojekte und Plattformen in den sozialen Netzwerken haben sich dafür erfolgreich gegründet. Hier sind bürokratische Lasten fehl am Platz. Integration kann nicht nur staatlich organisiert, sondern muss praktisch gelebt werden. Das Miteinander im Gespräch bleiben und der Austausch von Politik und Ehrenamt ist dabei sehr wichtig.
Traumata und psychische Erkrankungen sind weit verbreitet bei Menschen mit Fluchthintergrund. Wie kann man die psychosoziale Versorgung dieser Menschen sicherstellen?
Wenn wir Integration ernst meinen, müssen wir traumatisierten Menschen helfen, um hier nicht nur physisch, sondern auch psychisch anzukommen. Hierzu gehören genauso eine offene Haltung Menschen mit Migrationshintergrund gegenüber, wie mehrkulturelle Behandlungsteams und die Bereitschaft von muttersprachlichen Behandlungen durch Einsatz von Dolmetschern. Gerade die Sprachbarriere erschwert eine Behandlung zusätzlich. Auf die Krankenkassen muss eingewirkt werden, dass diese den Einsatz von Dolmetschern besser übernehmen. Leider besteht auch ein Informationsdefizit in Form von mehrsprachigen Informationsblättern über Zugangswege zu einer psychosozialen Betreuung, an der wir arbeiten müssen. Der Arbeitsmarkt ist wichtig, um Teil unserer Gesellschaft zu werden. Wie können wir Geflüchtete, die vorerst nicht in ihre Heimat zurückkönnen, schneller in Beschäftigung bringen?
Je eher die Menschen mit hoher Bleibeperspektive, die zu uns kommen, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, umso schneller werden sie Teil unserer Gesellschaft. In Zusammenarbeit von Wirtschaft und staatlichen Stellen müssen vorhandene Qualifikationen festgestellt, Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen und passende Arbeitsplätze vermittelt werden. In Bayern haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis 2019 rund 60.000 Menschen, die dauerhaft bei uns bleiben werden, im Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Integration dieser Gruppe ist die zentrale gesellschaftliche Herausforderung der nächsten Jahre. Zur Beratung und Unterstützung der oft unsicheren Betriebe wurde von mir ein Faltblatt „Flüchtlinge und Arbeit“ erarbeitet, um über die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Einstellung von Flüchtlingen zu informieren. Dieses Faltblatt kann auch über die Geschäftsstelle der Integrationsbeauftragten angefordert werden.