· Pressemitteilung

Wohlfahrtsverbände suchen Unterstützung von der Politik

Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaft Verdi machen sich Sorgen um die Altenpflege. Gemeinsam hatten sie deshalb im Februar Bayerns Politiker zu einem Symposium in den Bayerischen Landtag eingeladen. Unter dem Titel "Absolut an der Kante - Pflege in Bayern" zeigten Manager und Pflegekräfte aus der Wohlfahrtsbranche auf, wie es um die Pflege in Bayern in der Realität bestellt ist.

 

Fazit der Wohlfahrtsverbände: So kann es in der Altenpflege nicht mehr weitergehen. Dreh und Angelpunkt der Probleme ist die knappe Personalausstattung in der Pflege. Unabdingbar seien deshalb ein höherer Personalschlüssel und die Anerkennung der Tariflöhne durch die Kostenträger und die Bezirke.

 

Michael Bammessel, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und Präsident der Diakonie Bayern: "Unsere Forderungen liegen längst auf dem Tisch. Sie sind weder aus der Luft gegriffen noch Resultat einer verbandlichen Lobby-Strategie, sondern in Anbetracht der Tatsachen realistisch und aus dem Geist gesamtgesellschaftlicher Verantwortung erwachsen. Die Politik muss jetzt endlich Stellung beziehen und konkrete Entscheidungen treffen." Menschenwürdige  Pflege sei unter den herrschenden Bedingungen nur schwer zu leisten, sagte BRK Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk:  "Ehrlich gesagt: Wenn die Gesellschaft nicht endlich bereit ist, mehr Geld in die Pflege zu geben, dann darf sie sich nicht wundern, wenn wir alle paar Wochen ein Heimskandal haben und dann in den Zeitungen die Tränen rollen unter dem Motto: Wie kann denn das passieren."

 

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, wurde von den Mitgliedern der Freien Wohlfahrtspflege in neun Punkten eine Zusammenfassung ihrer Kernforderungen für eine bessere ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen zusammengestellt.

 

Kernforderungen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen

  1. Mehr Geld aus der Pflegeversicherung für die pflegebedürftigen Menschen
    Die  Leistungsbeträge der Pflegeversicherung müssen jetzt erhöht und kontinuierlich dynamisiert werden. Dazu muss das Pflegeversicherungsgesetz durch den Bundesgesetzgeber geändert werden. Die Regelungen in § 30 SGB XI zur nur alle drei Jahre möglichen Dynamisierung sind nicht ausreichend.
    (Adressat: StMAS über ASMK, Staatsregierung zu Bundesratsinitiative, Bundespolitiker zur Reform SGB XI)

  2. Refinanzierung der Personalkosten
    Die Refinanzierung der Personalkosten über Pflegesätze und Gebühren muss die Bezahlung angemessener Löhne und Gehälter ermöglichen.

    Die tariflichen Personalkosten der Freien Wohlfahrtspflege müssen in Pflegesatzverhandlungen für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen und in Gebührenverhandlungen für die ambulante Pflege anerkannt werden.

    Eine Steigerung des Gehaltsniveaus des Personals ist erforderlich, um genügend Mitarbeitende für die Pflege und Betreuung zu gewinnen und zu binden.
    (Adressat: Kostenträger: bayerische Bezirke / örtliche Sozialhilfeträger und Pflegekassen)

  3. Mehr Personal (Quantität und Qualität)
    Pflegebedürftige Menschen brauchen Zeit und kompetente Mitarbeitende.

    Pflegebedürftige Menschen in der teil- und vollstationären Pflege benötigen eine Verbesserung der personellen Ausstattung in Pflege und sozialer Betreuung, Reinigung, Wäsche, Küche sowie Verwaltung um 10 Prozent. Die Fachkraftquote von 50 Prozent in der stationären Pflege und Betreuung bleibt dabei für die Freie Wohlfahrtspflege Bayern unverzichtbar.

    Die Gebühren in der ambulanten Pflege müssen entsprechend so bemessen sein, dass sie eine zeitlich ausreichende und qualifizierte Personalausstattung ermöglichen, die Pflege und Betreuung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung gewährleisten kann.
    (Adressat: Staatsministerin Haderthauer als Vorsitzende des Landespflegeausschusses, Kostenträger bayerische Bezirke, örtliche SH-Träger und Pflegekassen)

  4. Ausbildung
    Zur Steigerung der Ausbildungsplätze in Pflegeeinrichtungen ist eine solidarische Finanzierung der betrieblichen Ausbildung notwendig.

    Bis zur bundesgesetzlichen Umsetzung dieser Forderung muss in Bayern unverzüglich eine Umlage die Wettbewerbsverzerrung zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen ausgleichen.

    Zur Gewinnung der zukünftigen Fachkräfte in Bayern ist eine öffentlich finanzierte, kostenfreie schulische Ausbildung zwingend erforderlich (Schulgeldfreiheit für die Auszubildenden).
    (Adressat: StMAS, StMUK, Staatsregierung, Bundespolitik)

  5. Qualitative und ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen
    Die steigenden qualitativen Anforderungen durch fachlichen und medizinischen Fortschritt, wie z.B. Expertenstandard für Sturzprophylaxe, müssen finanziert werden. Gleiches gilt für die ordnungsrechtlichen Vorgaben, wie die Auflagen des Brandschutzes, den Infektionsschutz oder die Vorgaben zur Umsetzung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes im stationären Bereich, insbesondere hinsichtlich der baulichen Mindestanforderungen.
    Die Kostenträger verweisen auf die vom Gesetzgeber im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz postulierte Kostenneutralität des Gesetzes. Wir weisen diese Fiktion zurück und fordern die Ehrlichkeit des Gesetzgebers, dass Qualitätsverbesserungen auch Geld kosten.
    (Adressat: StMAS und Staatsregierung)

  6. Deregulierung
    Alle für die Pflege und Betreuung einschlägigen gesetzlichen Vorgaben müssen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.

    Deregulierung und Entbürokratisierung entlastet pflegebedürftige und pflegende Menschen und schafft Zeitressourcen für die direkte Zuwendung.
    (Adressat: StMAS und Staatsregierung)

  7. Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes
    Die Freie Wohlfahrtspflege Bayern fordert eine echte und sofortige Pflegereform: Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist überfällig. Die Orientierung an bloßen körperbezogenen Verrichtungen, die nach Minutenwerten bemessen werden, muss durch ein umfassendes Verständnis der Pflege und Betreuung abgelöst werden.
    (Adressat: Staatsregierung, Bundespolitik)