Einer internen Erhebung des Bayerischen Roten Kreuzes zufolge fehlten im Zeitraum 1. Dezember 2019 – 6. Januar 2020 in über 5.800 Stunden Notärzte im Freistaat Bayern
195 Notarztstandorte betreibt das Bayerische Rote Kreuz. Das BRK stellt das Notarzteinsatzfahrzeug und an rd. 50 % dieser Standorte einen Fahrer. Dabei hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) den Auftrag zur Sicherstellung und Organisation des Notarztdienstes.
Im o. g. Zeitraum wurden 551 Ausfälle gemeldet. Hierbei wurden unter den Kreisverbänden des BRK einzelne Ausfälle zwischen 1 und 78 Stunden je Standort dokumentiert. In Summe fehlte der Notarzt 5.830 Stunden und stand somit für Notarzteinsätze nicht zur Verfügung.
Ist ein Patient lebensgefährlich verletzt oder erkrankt und ein benötigter Notarzt nicht in adäquater Zeit vor Ort, wird das auf dem Rücken der Notfallsanitäter ausgetragen. Dieser handelt im Sinne des Patienten, wendet weitere Schäden ab und trägt zur Verbesserung des Patientenzustandes bei – begibt sich dabei aber in rechtliche Grauzonen, da oft dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Ein Bürger der aufgrund eines medizinischen Notfalls den Notruf 112 wählt, kann darauf zählen, dass innerhalb von 12 Minuten ein Rettungswagen-Team vor Ort ist. Lediglich die medizinische Versorgung muss ohne Anwesenheit eines Notarztes stattfinden.
In Bayern basiert das Rettungsdienst-System auf dem sog. „Rendezvous-System“. Rettungswagen-Team und Notarzt sind jeweils getrennt voneinander unterwegs. Je nach Einsatzmeldung werden nur ein Rettungswagen (besetzt mit Notfallsanitäter / sog. Notfalleinsatz) oder ein Rettungswagen und ein Notarzt (sog. Notarzteinsatz) zu einem Einsatz entsendet. Dabei ist der Notarzt unabhängig vom Rettungswagen mit einem weiteren Einsatzfahrzeug unterwegs.