Neue Möglichkeiten der Suche nach Familienangehörigen für Flüchtlinge in Europa
Das Rote Kreuz bietet neue Möglichkeiten der Suche nach Familienangehörigen, die aufgrund von Krieg, Flucht und Vertreibung nach oder kurz vor der Ankunft in Europa unfreiwillig voneinander getrennt und den Kontakt zueinander verloren haben.
Im September 2013 startete ein Pilotprojekt des IKRK, an dem sich 18 nationale europäische Rotkreuzgesellschaften beteiligen. Das Bayerische Rote Kreuz nimmt mit seinen neun Suchdienstberatungsstellen und dem Suchdienst der Landesgeschäftsstelle an diesem Projekt teil.
Menschen, die nach einem unfreiwilligen Kontaktabbruch Familienangehörige in einem der Länder Europas vermuten, können über das Rote Kreuz ein Foto von sich als suchender Person auf der Webseite des IKRK http://familylinks.icrc.org/europe für jeden einsehbar mit der Angabe veröffentlichen lassen, welches Familienmitglied gesucht wird. Neben der Online-Suche gibt es auch die Möglichkeit der Plakatsuche.
Die Regeln des Datenschutzes werden dabei selbstverständlich beachtet. Um an diesem Pilotprojekt teilnehmen zu können, müssen die Suchenden neben den allgemeinen Angaben für ihre Suchanfrage zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die Teilnahme am Projekt unterschreiben und von sich ein digitales Foto aufnehmen lassen.
Mit zunehmenden Bekanntheitsgrad dieser Suchmöglichkeit sollen die Gesuchten selber, oder aber Menschen, welche mit ihnen in Kontakt stehen, von der Suche erfahren und sich über ein auf der Webseite eingerichtetes und an den einstellenden Suchdienst gerichtetes Rückantwortformular melden.
Die Mitarbeiter der BRK-Suchdienstberatungsstellen stehen suchenden Flüchtlingen beim Ausfüllen der Formulare und Einwilligungserklärungen mit Rat und Tat zur Seite.
Die internationale Suche nach Menschen, die durch Kriege, bewaffnete Konflikte, andere Ereignisse mit politischem Hintergrund, Flucht und Migration oder in Folge von Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen von ihren Familien getrennt wurden, ohne Nachricht von diesen sind und nicht wissen, wo sie sich befinden und was mit ihnen geschehen ist, gehört zu den wichtigen aus den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 herrührenden Aufgaben des Roten Kreuzes. Eine solche Situation geht für die Betroffenen mit einer quälenden Ungewissheit und Sorge einher, die die Menschen in ihrem gesamten Lebensalltag zutiefst beeinflussen.
Bei all seinen Tätigkeiten orientiert sich der Suchdienst des Roten Kreuzes als Teil eines internationalen Suchdienst-Netzwerkes an seinen Statuten und Grundsätzen und der Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht hat zu erfahren, wo seine Angehörigen verblieben sind und was mit ihnen geschehen ist.
Kontaktdaten der Suchdienstberatungsstellen in Bayern unter www.suchdienst.brk.de , unter www.drk-suchdienst.de die Kontaktdaten aller Suchdienstberatungsstellen des DRK.