Anlässlich des Weltflüchtlingstages 2019 am 20. Juni 2019, fordert die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und Vizepräsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, Brigitte Meyer: „Der humanitäre Umgang mit Geflüchteten muss höchste Priorität haben! Es ist daher erforderlich, humanitäre Aufenthaltsgründe stärker zu berücksichtigen.“
Darüber hinaus muss Geflüchteten, die nicht anerkannt werden, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, ein besserer Zugang zu Ausbildung und Arbeit gewährt werden. Die Menschen können und möchten in aller Regel für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen, dürfen jedoch nicht arbeiten und werden vom Staat alimentiert. Das geplante Beschäftigungs- und Ausbildungsduldungsgesetz der Bundesregierung ist grundsätzlich zu begrüßen, weist jedoch zu hohe Hürden auf, so dass für die meisten Geflüchteten eine Einbindung in Ausbildung und Arbeit nicht möglich sein wird.
"Viele dieser Menschen werden für Jahre in Deutschland bleiben. Monate- und teilweise jahrelange Perspektivlosigkeit fördern jedoch spätere Integrationschancen nicht. Das kann sich auf unsere Gesellschaft negativ auswirken", so Meyer.
Menschen, die auf der Flucht u.a. vor Krieg oder politscher Verfolgung Schutz suchen, sind oft traumatisiert und sehen sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Sie haben einen gefährlichen Fluchtweg hinter sich, mussten oft engste Angehörige zurücklassen und stehen nun vor der Aufgabe sich in einem Land zurechtzufinden, dessen Sprache, Rechtssystem und Gepflogenheiten sie nicht kennen und verstehen.
Unsere humanitäre Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Flüchtlingen ist groß. Über 1.000 Flüchtlings-, Migrations- und Integrationsberater/-innen der Freien Wohlfahrtspflege sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leisten mit ihrer unabhängigen Beratung und Unterstützung einen enorm wichtigen Beitrag bei der Integration von Geflüchteten.
"Sie geben den Geflüchteten Orientierung und helfen ihnen, sich im Behördendschungel zurechtzufinden", so Meyer weiter. "Für diese gesellschaftlich bedeutungs-volle Aufgabe sind rechtliche Rahmenbedingungen geboten, die gesellschaftliche Partizipation der Geflüchteten ermöglichen."
Wolfang Obermair, stv. Landesgeschäftsführer des BRK, ergänzt: "Nur durch eine auskömmliche Finanzierung unserer Beratungsstellen können wir auch zukünftig unseren humanitären Auftrag wahrnehmen, die Integration von Geflüchteten und deren Teilhabechancen in unserer Gesellschaft zu verbessern."