· Pressemitteilung

Keine Einschränkung in Bayern für Flüchtlinge aus Syrien

Der Freistaat Bayern lockert die Aufnahmekriterien für syrische Flüchtlinge. Der Nachzug von Verwandten oder Familienzusammenführungen ist in Bayern nicht mehr an eine Verpflichtungserklärung gekoppelt.

 

Theo Zellner, BRK-Präsident: "Wir begrüßen, dass der Freistaat Bayern die bisherigen Kriterien der Aufnahmemöglichkeiten von Syrern korrigiert hat. Bisher sollten nur diejenigen Anträge von in Bayern lebenden Syrern an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitergeleitet werden, die eine Verpflichtungserklärung zum wirtschaftlichen Unterhalt enthielt."

 

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten beschlossen auch dieses Jahr aus dem Bürgerkriegsland Syrien rund 5000 Flüchtlinge aufzunehmen. Dabei kam es in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Auffassungen über die Aufnahmebedingungen. Besonders Bayern hatte bisher darauf gedrängt, dass der Zusammenführung syrischer Familien nur dann stattgegeben werden soll, wenn die in Bayern lebenden Verwandten auch für die Unterkunft und den Lebensunterhalt der Flüchtlinge aufkommen können. Diese Anordnung hatte das Bayerische Rote Kreuz öffentlich kritisiert. Bayern wird nach dem Königsteiner Schlüssel rund 760 Flüchtlinge aufnehmen.

 

Ende März wollen Bund und Länder dann weiter darüber beraten, um die Details und die Aufnahme von weiteren Bürgerkriegsflüchtlingen zu klären. Bereits jetzt übersteigen rund 1700 Anträge in Bayern den bisherigen Schlüssel.