· Pressemitteilung

Intensive Vorbereitungen für neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsverfahren

Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will das Bundesgesundheitsministerium Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz wurden bereits seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht.

 

Um für die weiteren Entwicklungen im Pflegestärkungsgesetz gut vorbereitet zu sein, erarbeitete  die Lenkungsgruppe teilstationäre und stationäre Einrichtungen in Schrobenhausen Handlungsschritte und Qualifizierungsbedarfe für die Einrichtungen und Mitarbeitenden. 

 

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in diesem Jahr der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll dadurch wegfallen.

 

Wolfgang Obermair, stellvertretender Landesgeschäftsführer hebt hervor: "im Zentrum steht zukünftig noch stärker der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine  neue Grundlage gestellt."