Nach vier Verhandlungsjahren war es endlich soweit – der erste Rahmenvertrag für die teil-stationäre Pflege in Bayern wurde am 24. Oktober über 80 interessierten BRK-Mitarbeitern vorgestellt. Bisher war Bayern das einzige Bundesland in Deutschland, das noch keinen teilstationären Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI vorweisen konnte.
Die Verhandlungen, die im Jahr 2014 zwischen den Kosten- und Leistungsträgern begonnen haben, können viele positive Ergebnisse verzeichnen, wie eine Abwesenheitsvergütung und ein bisher einmaliges Raumprogramm.
Das BRK, als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern, hat bei der Gestaltung und un dem Abschluss des Rahmenvertrages stets eine tragende Rolle eingenommen.
Beim Auftakt des Fachtages betonte Brigitte Meyer, Vizepräsidentin des BRK, dass die Tagespflege weiterhin einen großen Aufschwung im BRK erlebt. Dafür bedankte sich Frau Meyer bei den zahlreich erschienenen Einrichtungsträgern.
"Ihre Einrichtungen und Ihre Kreisverbände machen in diesem Segment eine ganz hervorragende Arbeit. Wir leisten im BRK mit den Tagespflegen einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur Stärkung der häuslichen Pflege. Denn es ist unbestritten: pflegebedürftige Menschen wollen trotz Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in ihrer gewohnten privaten und vertrauten häuslichen Umgebung bleiben. Zudem kann den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen durch Ihre wertvolle Arbeit ein großes Stück Lebensqualität und Entlastung erhalten bleiben. Wie Sie erkennen können: Sie arbeiten damit für eine sehr bedeutsame Versorgungsform der Gegenwart und auch in der Zukunft!"