Das Bayerische Rote Kreuz bedauert, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Entscheidung vom 17. November den Sonderstatus von Rotkreuzschwestern als Nicht-Arbeitnehmerinnen und ihren karitativen Auftrag auf europäischer Ebene grundsätzlich nicht anerkannt hat. Die endgültige Entscheidung wurde vom EUGH an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen, um mögliche Ausnahmen auf nationaler Ebene zu prüfen.
Auch der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Seiters bedauert die Verfügung des EUGH: "Die Arbeit der 25.000 Rotkreuzschwestern muss in ihren bewährten Strukturen für das DRK als unverzichtbare Säule unserer Arbeit als nationale Hilfsgesellschaft erhalten bleiben." BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk ergänzt: "Rotkreuzschwestern sind keine abhängig Beschäftigten sondern Mitglieder einer humanitären Organisation".
Die Schwesternschaften vom Roten Kreuz haben zu der Entscheidung des EUGH eine Unterschriftenkampagne unter www.change.org/rotkreuzschwestern oder unter der Facebookseite https://www.facebook.com/vds.drk gestartet, die am Freitag vor der Bundesratssitzung überreicht werden soll. Die Stellungnahme der Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer ist in einem Video unter www.rotkreuzschwestern.de abzurufen.
Das BRK ruft alle Interessenten auf, sich an dieser Kampagne zu beteiligen.