Die dafür erforderlichen Antigen-Schnelltests werden vom Freistaat Bayern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darauf haben
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml, Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek und
BRK-Präsident Theo Zellner am Donnerstag in München hingewiesen. Das bayernweite Angebot der Hilfsorganisationen unter Federführung des BRK richtet sich an Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden.
Gesundheitsministerin Huml betonte: "Wir müssen insbesondere die pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, vor einer Infektion mit dem lebensgefährlichen Coronavirus schützen! Damit diese Menschen aber gerade auch an Weihnachten während des Lockdowns von ihren Angehörigen besucht werden können, haben wir uns für strenge Schutzmaßnahmen entschlossen, wie etwa das Vorlegen eines negativen Coronatests oder das Tragen einer FFP2-Maske."
BRK-Präsident Theo Zellner unterstrich stellvertretend für die bayerischen Hilfsorganisationen: "Dafür danke ich jeder einzelnen Einsatzkraft, die sich für diesen humanitären Einsatz zur Verfügung stellt. Auch Ihr würdet lieber ungestört ruhige Feiertage genießen. Aber Ihr stellt Euch in den Dienst der Menschen, die jetzt unserer Hilfe ganz besonders bedürfen. Ihr rettet Weihnachten für viele Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung im Freistaat Bayern!"
Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek fügte hinzu: "Zusätzlich zu den Testungen beim Vertragsarzt oder in den kommunalen Testzentren können Angehörige sich nun dank des Engagements des BRKs und weiterer Hilfsorganisationen im Rahmen einer Weihnachtsaktion kostenfrei mittels eines Antigen-Schnelltests auf Corona testen lassen. Dafür danke ich dem BRK und allen hier ehrenamtlich Tätigen ganz herzlich. Der Freistaat wird diese Tests finanzieren. Klar ist: Keine Bewohnerin und kein Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen in Bayern muss alleine ohne seine Angehörigen Weihnachten feiern!"
Ergänzend zu den regulären Testkapazitäten bei Hausärzten oder Testzentren über die Weihnachtsfeiertage veranstaltet das BRK unter Federführung der BRK-Bereitschaften mit der Bergwacht, Wasserwacht, dem Jugendrotkreuz und der Wohlfahrts-/Sozialarbeit und den ehrenamtlichen Kräften der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund e.V., Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Malteser Hilfsdienst e.V., Medizinisches Katastrophen-Hilfswerk Deutschland e.V. (MHW) und dem Technischen Hilfswerk (THW) die bayernweite Testaktion für Angehörige Pflegebedürftiger an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen.
Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV;
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/) sieht vor, dass vor Besuchen in vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen ein negatives Testergebnis vorzulegen ist. Dabei darf die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als drei Tage sein. Vom 25. bis 27. Dezember 2020 erhalten die Testergebnisse je 24 weitere Stunden an Gültigkeit: Antigen-Schnelltests sind 72 Stunden und PCR-Tests vier Tage gültig.
Ministerin Huml ergänzte: "Wir bitten die Angehörigen, sich rechtzeitig vor einem Heimbesuch für einen Corona-Test anzumelden. Die 11. BayIfSMV räumt die Möglichkeit ein, auch vor Heiligabend, beispielsweise beim Hausarzt, einen PCR-Tests durchzuführen, der dann drei Tage gültig ist."
Zellner erläuterte: "Die Umsetzung der Weihnachtstestaktion kann dabei regional unterschiedlich ablaufen. Sowohl zentrale Testangebote auf Ebene einer Stadt/eines Landkreises, als auch einrichtungsindividuelle Testangebote sind möglich."
Besucher, die sich im Rahmen dieser Weihnachtsaktion testen lassen möchten, müssen eine Bestätigung vorweisen, dass ihr Angehöriger in einer entsprechenden Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung untergebracht ist. Ausreichend hierfür ist eine Bestätigung der jeweiligen Einrichtung, dass ein Besuch eines Pflegebedürftigen geplant ist. Den Einrichtungen wird hierfür ein Formblatt zur Verfügung gestellt, das genutzt werden kann.