Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) begrüßt wichtige Nachbesserungen bei der geplanten Änderung des Notfallsanitätergesetzes.
Diese Änderungen hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vor wenigen Minuten beschlossen.
"Auf diese Rechtssicherheit warten tausende Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Mit dieser schlanken und unbürokratischen Gesetzesergänzung bekommen Notfallsanitäter/-innen die nötige Rechtssicherheit bei der Rettung von Menschenleben. Das ist ein wichtiges Signal des Deutschen Bundestages für den nationalen Rettungsdienst", sagt BRK-Präsident Theo Zellner.
Gemeinsam mit DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt hat sich das BRK stark für diese Rechtssicherheit eingesetzt.
"Gerade im Flächenland Bayern sind Notfallsanitäter/-innen infolge der strukturellen Gegebenheiten häufig damit konfrontiert, dass sie teilweise deutlich vor dem Notarzt am Einsatz- oder Unfallort eintreffen und der Zustand des Patienten es nicht erlaubt, mit lebensrettenden Maßnahmen bis zum Eintreffen ärztlicher Hilfe zu warten", so Thomas Stadler, Abteilungsleiter Rettungsdienst.
In diesen Fällen muss dennoch gehandelt und heilkundliche Maßnahmen ergriffen werden, zu welchen sie nach der aktuellen Rechtslage nur im Rahmen eines rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB berechtigt sind. In der neuen Fassung des Gesetzes dürfen Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und diese erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei den Patientinnen und Patienten zu verhindern.
Die Reform des Gesetzes soll am 28. Januar 2021 im Bundestag beschlossen werden.