Mit Verweis auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) empfehlen Mieterverbände, die Namen an Klingelschildern von Mehrfamilienhäusern verschwinden zu lassen.
Dies bedeutet, dass die Anzahl an Notfällen, indem der Rettungsdienst die Patienten nur verzögert oder möglicherweise gar nicht finden wird, drastisch zunehmen wird.
Thomas Stadler, Abteilungsleiter Rettungsdienst: „Wir sind es zwar gewohnt, Patienten in nummerierten Apartments, Hotelzimmern oder Wohnheimen aufzufinden, dennoch sehen wir beim Wegfall von Namensschildern eine erhebliche Verwechslungsgefahr bei der Übermittlung der Einsatzstelle. Eine gleichzeitige Verwendung von Namen und Nummern, kann das Auffinden von Patienten aber sogar beschleunigen, gerade dann, wenn in Wohnblocks Hinweisschilder zur Nummerierung angebracht werden.“
Stadler ergänzt: „Datenschutz-konformer Umgang mit persönlichen Daten ist für das BRK schon immer eine Selbstverständlichkeit gewesen. Wir raten jedoch dazu, sich im eigenen Interesse genau zu überlegen, ob man sein Namensschild abmontiert oder nicht.“