· Pressemitteilung

BRK wehrt sich gegen Rufmordkampagne

Das Bayerische Rote Kreuz wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf, in den Arbeitsverträgen des Verbandes sei womöglich eine Anstiftung zur Tötung durch Unterlassen enthalten. Wie in der vergangenen Woche durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg bekannt gemacht wurde, liegen der Staatsanwaltschaft offenbar entsprechende Strafanzeigen vor, die in Zusammenhang mit der Kündigung von zwei Rettungsdienstmitarbeitern in einem BRK-Kreisverband gesehen werden. Es ging dabei um die Frage, ob Rettungsdienstmitarbeiter in bestimmten Notfällen ohne oder gar gegen die Anweisung eines Arztes bestimmte Medikamente verabreichen dürfen.

 

"Wir haben uns diese in dem betreffenden Kreisverband verwendeten Arbeitsverträge am Wochenende sehr genau angesehen und können auch nicht ansatzweise einen Hinweis auf eine Anstiftungstat erkennen", sagte BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk heute in München. Er könne sich diese Anzeige nur mit einer verbandsinternen Auseinandersetzung von Einzelpersonen und Gruppen im Zusammenhang mit dem Streit um die beiden gekündigten Mitarbeiter erklären, die jedoch in der Außenwirkung ganz erhebliche Rufschädigung für das BRK bedeuten, ergänzt Stärk.

 

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat bislang auch nur Vorermittlungen bestätigt, das BRK rechnet angesichts der gesichteten Unterlagen nicht mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

 

Da es sich bei der in der Strafanzeige aber um einen Vorwurf handelt, der das BRK als Hilfsorganisation im besonders trifft, erwägt die Landesgeschäftsführung, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher falscher Verdächtigung einzureichen. "Einen solchen Vorgang können wir nicht einfach wegstecken, er berührt unser Selbstverständnis als humanitäre Organisation", sagt Leonhard Stärk.