Das Bayerische Rote Kreuz verwahrt sich entschieden gegen Vorwürfe der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gesetzliche Vorgaben zur Pausengewährung und Ruhezeiten im Rettungsdienst nicht einzuhalten.
"Unsere Mitarbeiter leisten sehr viel und sehr gute Arbeit! Aber wir ignorieren weder die geltenden Gesetze noch gefährden wir Menschen!" Mit diesem Statement reagiert Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk auf Vorwürfe von ver.di in der Süddeutschen Zeitung vom 7.10.2016. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass Bayerns Rettungsdienste massiv gegen gesetzliche Ruhezeiten verstießen und damit Patienten bei der Versorgung durch die Retter gefährdet würden.
"Ver.di verbreitet während laufender Tarifverhandlungen Falschinformationen" sagt Stärk. So geschah es auf Initiative des BRK, einheitliche Standards bei der Organisation von Pausen gemeinsam mit den beteiligten Ministerien, Leitstellenbetreibern, allen Hilfsorganisationen, Kostenträgern und der Gewerkschaft zu definieren. "Dass es beim BRK keinerlei Gefährdungsanalysen gegeben habe, ist schlichtweg falsch." so Stärk. "Das Rettungsdienstsystem ist jedoch hoch komplex. Sehr unterschiedliche Interessengruppen und Beteiligte arbeiten hervorragend zusammen. Jedoch gibt es auch Reibungspunkte. Diese müssen gemeinsam gelöst werden im Interesse der Mitarbeiter, der Patienten und der Versichertengemeinschaft." stellt Stärk klar.
Das Sozialministerium unterbreitete Vorschläge zu einer einheitlichen Handhabung, die das BRK begrüßt. Gleichwohl verbleibt es bei unterschiedlichen Ansichten der Beteiligten in rechtlichen Detailfragen, die notfalls gerichtlich geklärt werden müssen. In einem ersten Urteil ist die Rechtsauffassung des BRK bereits bestätigt worden.