"Es ist notwendig, dass der Bund einige Ausnahmeregelungen in die Umsetzungsverordnung einfließen lässt, die unabhängig vom Impfstatus jenen Menschen auch weiterhin kostenfreie Testungen ermöglichen", so
BRK-Präsident Theo Zellner.
Das BRK sieht unter anderem bei den folgenden Personengruppen die Notwendigkeit für Ausnahmeregelungen:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege und des Rettungsdienstes inklusive des Katastrophenschutzes
- Angehörige von in Pflegeheimen wohnenden Menschen (um weiterhin Besuche ermöglichen zu können)
- Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
- Ehrenamtliche, die durch ihr Engagement mit vielen Menschen in Kontakt kommen (z. B. u. a. Helfer*innen beim Blutspendedienst, bei den Tafeln oder in Seniorencafés)
Zudem betont BRK-Präsident
Theo Zellner: "Diese Ausnahmen müssen unbürokratisch anerkannt und ausgestellt werden, um sie beispielsweise auch in Testzentren als Nachweis vorlegen zu können."
Das Bayerische Rote Kreuz betreibt mehr als 300 Testzentren im Freistaat Bayern. "Die Abrechnung der kostenpflichtigen Tests darf nicht auf die Testzentren abgewälzt werden. Unsere Testzentren sind medizinische Einrichtungen, die nicht über die notwendigen Abrechnungs- und Kassiersysteme verfügen. Wir wünschen uns hier eine unbürokratische und zentrale Verwaltung", so
Theo Zellner abschließend.