Das Bayerische Rote Kreuz als größter Leistungserbringer im Rettungsdienst in Bayern mit fast 5000 hauptamtlichen und über 6000 ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungsdienst begrüßt die Unterstützung des Ausschusses Rettungswesen der Bundesländer, die umstrittene und sinnlose Stichtagsregelung im neuen Notfallsanitätergesetz abzuschaffen.
In § 32 Abs. 2 Satz 1 NotSanG ist geregelt, dass Rettungsassistenten zum Stichtag 1.1.2014 eine Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweisen müssen, um direkt zur Ergänzungsprüfung zugelassen zu werden. Wer zu diesem Stichtag diese Berufserfahrung nicht nachweisen konnte, musste teilweise bis zu 960 Stunden auf Lehrgänge gehen. Für die Hilfsorganisationen in Bayern führt diese Stichtagsregelung zu teilweise erheblichen Problemen, weil sie für die langen Abwesenheiten ihres Stammpersonals nicht genügend Ersatzpersonal finden. "Wenn nun bis zum Beginn einer Nachqualifizierung, also zum Beispiel am 1.12.2016, die 5jährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann, werden gleich mehrere hundert Rettungsassistenten weniger in die langen Lehrgänge gehen müssen", sagt BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk, und verweist auch auf das damit verbundene enorme Einsparpotenzial - 36.100 Euro pro Rettungsassistent, der sich die 960-Stunden-Lehrgänge sparen kann. "Da kommt schnell ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag an Einsparungen heraus", sagt Stärk - nicht für das BRK sondern für die Krankenkassen, also für alle Versicherten, so der BRK-Chef.
Das BRK hatte sich deshalb in Abstimmung mit dem Innenministerium und den Kostenträgern bereits Anfang September dieses Jahres an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gewandt und die Streichung dieser Vorschrift gefordert. Nun hat sich der gemeinsame Ausschuss Rettungswesen der Bundesländer dieser Forderung angeschlossen. "Wir begrüßen diese Initiative und hoffen auf schnelle Umsetzung in Berlin", sagt BRK-Chef Leonhard Stärk.