· Pressemitteilung

Bayerisches Integrationsgesetz - Fordern und Fördern muss gleich verteilt werden!

Das BRK erkennt an, dass in Bayern die Integration einen wichtigen Teil der Flüchtlingspolitik darstellt.

 

"Das geplante Bayerische Integrationsgesetz sollte dringend in einigen Positionen korrigiert werden",  fordert BRK-Präsident Theo Zellner.

 

Das Bayerische Rote Kreuz verweist in seiner Stellungnahme auf die Ungleichverteilung von Förderung und Fordern. "So sehr wir ein bayerisches Integrationsgesetz begrüßen, sind in dem vorliegenden Gesetzesentwurf zwar der Rahmen und die Ziele der bayerischen Integrationspolitik verankert, wobei die Forderungen den Schwerpunkt bilden und vor allem Sanktionen festgeschrieben werden, " kritisiert BRK-Vizepräsidentin Brigitte Meyer. "Bedauerlicherweise bleiben die Fördermöglichkeiten unbestimmt und werden unter Haushaltsvorbehalt gestellt", ergänzt BRK-Präsident Theo Zellner.

 

Ein weiteres Problem sieht das BRK darin, dass in dem künftigen Bayerischen Integrationsgesetz die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierungen nicht verankert ist: "Die Bekämpfung dieser Fehlentwicklungen, die aus dem rechten Spektrum unserer Gesellschaft kommen, muss in einem Integrationsgesetz ausdrücklich festgeschrieben werden", so die BRK-Vizepräsidentin.

 

Auch will das BRK die positiven Aspekte und die Chancen, die eine Zuwanderung für die Wirtschaft bedeuten, herausgestellt sehen. "Die arbeitsmarktpolitischen Effekte von Zuwanderung müssen durch gezielte Maßnahmen in den ersten Jahren gefördert werden", ergänzt der stellvertretende BRK-Landesgeschäftsführer Wolfgang Obermair.

 

Im Weiteren äußert sich das BRK kritisch zu dem bereits vielfach umstrittenen Begriff der "Leitkultur". Das Gesetz bleibe in seinen Ausführungen zur Leitkultur unklar, und erkläre nicht, welche Inhalte gemeint seien, so die BRK-Stellungnahme.

 

 

Weitere Kritikpunkte:

 

Kinder

Eine besondere Gefährdung sieht das BRK für Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen, deren Schulpflicht ausgesetzt ist und fordert eine reguläre Schulpflicht für alle Kinder, unabhängig von ihrer Unterbringung.

 

Familien

Das BRK fordert für Familienangehörige, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten eine Zusammenführung an einen Wohnort. "Familien müssen zusammen sein dürfen, das zählt  zu den Rechten, die nach internationalen Regeln des humanitären Völkerrechts allen Schutzberechtigten zustehen", so Theo Zellner.

 

Grundrechte

Das Bayerische Rote Kreuz fordert eine sehr sorgfältige juristische Abwägung im Zusammenhang mit der Durchsuchung von Wohnungen und Asylunterkünften ohne richterlichen Beschluss.