Ministerpräsident Dr. Markus Söder verkündete, dass „grundlegende Ausgangsbeschränkungen“ ab Freitagnacht, 0:00 Uhr, im Freistaat Bayern verhängt werden.
Das BRK bestätigt:
- Es gibt keinen Anlass zur Sorge, dass Mitarbeitende im Roten Kreuz ihre Arbeitsstätten nicht mehr aufsuchen können oder Dienste eingestellt werden müssten.
- Ehrenamtliche im Roten Kreuz sind – gleichermaßen wie Hauptamtliche - von der Ausgangssperre ausgenommen. Das wurde frühzeitig mit dem Freistaat Bayern besprochen und innerhalb der Hilfsorganisationen kommuniziert.
- Es wird weiterhin versucht, die Leistungsfähigkeit der Dienstleistungen des Roten Kreuzes aufrechtzuerhalten.
WICHTIG: Setzen Sie nur im medizinischen Notfall den Notruf 112 ab. Fragen und Beratungsersuchen sind beim Notruf 112 falsch adressiert.